Zur Verfüllung der entstandenen Hohlräume werden bergbehördlich genehmigte und freigegebene Materialien mit mineralischem Ursprung und hoher Umweltverträglichkeit eingesetzt.
Die Verwertung von Versatzmaterial unterliegt strengen Auflagen. Die stofflichen Anforderungen werden in der Versatzverordnung geregelt. In den Technischen Regeln werden darüber hinaus die Anforderungen an das Versatzmaterial hinsichtlich Umweltschutz, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Qualitätssicherung definiert.
Der Transport der Versatzmaterialien erfolgt umweltschonend per Schiff über die Mosel oder per Lkw als Schüttgut und in Bigbags verpackt.